Kodizill

Kodizill
Nachtrag (zu einem Testament)

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Ko|di|zịll 〈n. 11; früher, vor Einführung des BGB〉 letztwillige Verfügung (über Vermächtnisse, keine Erbeseinsetzung) [<lat. codicillus „kleine Handschrift“]

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Kodizịll
 
[mittellateinisch, eigentlich »kleines Schriftstück«] das, -s/-e, im römischen Recht eine privatrechtliche letztwillige Verfügung, die allerdings keine Erbeinsetzung oder Enterbung enthalten durfte und die entweder in Ergänzung oder ohne Bezug zu einem förmlichen Testament abgefasst war. In spätrömischer Zeit wurde für das Kodizill eine testamentsähnliche Form vorgeschrieben, wobei fünf Zeugen hinzuzuziehen waren. Als Kodizill bezeichnet heute noch das österreichische ABGB (§ 553) eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, sondern nur andere Verfügungen enthält.

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Ko|di|zịll, das; -s, -e [(m)lat. codicillus, Vkl. von lat. codex, ↑Kodex] (Rechtsspr.): Ergänzung od. Nachtrag zu einem Testament.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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  • Kodizíll — (lat. codicillus), letztwillige Verfügung, in welcher keine Erbeinsetzung, aber andere Bestimmungen, wie Vermächtnisse, gültig verfügt werden können; dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch fremd …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Kodizill — Ko|di|zịll, das; s, e (Rechtssprache letztwillige Verfügung; Zusatz zum Testament) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nachtrag — Kodizill; Nachschrift; Postscript; Beilage; Ergänzung; Annex; Addendum (veraltet); Zusatz; Attachment (engl.); Anhang; …   Universal-Lexikon

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